An- und Abmeldung Hundesteuer, Hundesteuermarke

Hundesteuer

  • Besteuerung von Hunden gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Borna
  • Fälliglkeit: 1. März des Jahres, (abweichend bei unterjähriger An- bzw. Abmeldung)
  • Formular zur An- und Abmeldung

Hundesteuermarke

  • dient zur Registrierung der Hunde im Gemeindegebiet der Stadt Borna
  • ist mitzuführen am Hund
  • Verlust ist kostenpflichtig
  • Antrag auf Ausstellung einer neuern Hundesteuermarke kann formlos gestellt werden


Stadtverwaltung Borna Finanzverwaltung
Markt 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

bei Verlust 5,00€

Rechtsgrundlage:

Hundesteuersatzung