Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird als Nachweis der Bonität auf Grund eines formlosen Antrages ausgestellt.


Stadtverwaltung Borna Finanzverwaltung
Markt 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

12,40€ Kosten

Rechtsgrundlage:

Kostensatzung